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OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 26 SchH 1/13 |
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Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1062 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. §§ 1025 Abs. 3, 1035 Abs. 3 sowie §§ 1034 Abs. 1 S. 2 ZPO
Antrag auf Schiedsrichterbestellung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 26 SchH 1/13
Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).